Mit dem Sondierungspapier verlassen Linke, SPD und Grüne aus Sicht der heimischen Bundestagsabgeordneten Dr. Cornell Babendererde (Landkreis Harburg) den Boden des Grundgesetzes. Stein des Anstoßes ist die Forderung der Berliner Sondierer, Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland das Wahlrecht auf kommunaler und Landesebene einzuräumen.
„Das schlägt dem Fass den Boden aus“, empört sich die CDU-Politikerin. Das Wahlrecht knüpfe aus gutem Grund an die Staatsangehörigkeit an. Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes bestimme, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe. Und ein Volk sei eben keine zufällige Ansammlung von Menschen, die sich gerade auf einem bestimmten Staatsgebiet aufhalten. „Ein Volk ist eine politische Gemeinschaft, die gemeinsame Werte, Traditionen und Überzeugungen teilt“, erläutert die Innenpolitikerin. „Es lebt von gemeinsamen Rechten und Pflichten sowie von einer dauerhaften Bindung der Bürger an den Staat.“
Zwar gebe es im Kommunalwahlrecht eine Ausnahme für Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diese Sonderregelung sei jedoch kein Beleg dafür, dass das Wahlrecht generell vom Aufenthaltsstatus abhängig gemacht werden könne. Sie beruhe vielmehr auf der besonderen politischen und rechtlichen Verbindung innerhalb der EU. „Die Europäische Union versteht sich als Wertegemeinschaft, die auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und der Achtung der Menschenrechte gründet. Diese gemeinsame Grundlage unterscheidet die EU von einem bloßen Zusammenschluss von Staaten. Eine solche eng begründete Ausnahme lässt sich nicht einfach auf alle Menschen übertragen, die sich seit fünf Jahren in Deutschland aufhalten“, so Babendererde.
Babendererde betont, dass sich viele Menschen, die nach Deutschland kommen, darum bemühten, Teil der Gesellschaft zu werden. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben und damit das Wahlrecht erhalten. Zugleich gebe es unterschiedliche Vorstellungen von grundlegenden gesellschaftlichen Werten und Rechten. „Gleichberechtigung von Mann und Frau oder der Respekt vor sexueller Orientierung sind beispielsweise keine Selbstverständlichkeit in allen Teilen der Welt. Umso wichtiger ist es, unsere freiheitlich-demokratischen Grundwerte zu schützen und zu verteidigen.“
Mit Blick auf die Forderung nach einem Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit warnt Babendererde auch vor möglichen Risiken für die demokratische Willensbildung. „Wer das Wahlrecht ohne deutsche Staatsangehörigkeit ausweiten will, muss auch die möglichen Folgen für die Sicherheit unserer Demokratie bedenken. Wir wissen seit Jahren von Sabotage- und Spionageakten, unter anderem aus Russland, China und dem Iran, sowie von Aktivitäten terroristischer Gruppen. Dabei geht es auch darum, das Vertrauen der Menschen in unseren Staat und seine Institutionen zu erschüttern.“
Die CDU-Abgeordnete sieht deshalb die Gefahr, dass eine solche Öffnung zusätzliche Möglichkeiten für Einflussnahme von außen schaffen könnte. „Wir dürfen nicht naiv sein, wenn es um den Schutz unserer Demokratie geht. Wer politische Mitbestimmung neu regeln will, muss nicht nur die Notwendigkeit und Verfassungsmäßigkeit eines solchen Vorhabens begründen, sondern auch darlegen, wie missbräuchliche Einflussnahme auf demokratische Wahlen verhindert und die Integrität unserer demokratischen Prozesse gewährleistet werden kann“, so Babendererde.