Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Deutsche Bundestag ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, das im neuen Jahr unter anderem ehrenamtlich Engagierte, Vereine, die Gastronomie sowie viele Bürgerinnen und Bürger spürbar entlastet. Damit werden wichtige Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Die Bundestagsabgeordnete Dr. Cornell Babendererde begrüßt insbesondere die im Gesetz verankerte Stärkung des Ehrenamtes: Zum 1. Januar 2026 wird die Ehrenamts-pauschale von 840 auf 960 Euro pro Jahr angehoben, die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich.
Zudem werden Vereinsvorstände von bürokratischen Vorgaben entlastet. Die Freigrenzen für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Zweckbetriebe bei sportlichen Veranstaltungen sowie die umsatzsteuerliche Durchschnittssatzgrenze steigen von 45.000 auf 50.000 Euro. Gleichzeitig wird die Freigrenze für die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung von 45.000 auf 100.000 Euro angehoben. Diese Anpassungen schaffen zusätzliche Möglichkeiten und erleichtern die Arbeit vor Ort.
„Das gesellschaftliche Miteinander lebt vom Engagement der vielen Ehrenamtlichen in Vereinen, Initiativen und Organisationen. Das Ehrenamtspaket umfasst konkrete Maßnahmen, damit dieses Engagement dauerhaft möglich bleibt“, freut sich Babendererde.
Darüber hinaus sieht das Steueränderungsgesetz gezielte Maßnahmen zur Unterstützung der Gastronomie vor. Ab dem 1. Januar 2026 wird der Umsatzsteuersatz für Speisenin der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Damit erhalten Betriebe, die in den vergangenen Jahren mit stark gestiegenen Energie-, Personal- und Wareneinsatzkosten konfrontiert waren, dringend benötigte Planungs-sicherheit und Stabilität. Dr. Cornell Babendererde erklärt hierzu: „Die Umsatzsteuer war auch Gegenstand einer Gesprächsrunde mit der IHK Lüneburg-Wolfsburg und Gastronomen aus unserer Region. Die Senkung ist ein wichtiges Signal für den Erhalt der Gastkultur in unserer Heimat.“
Auch für die Bürgerinnen und Bürger bringt das Steueränderungsgesetz finanzielle Erleichterungen. Die Entfernungspauschale wird ab 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer angehoben. Hiervon profitieren vor allem Berufspendlerinnen und -pendler im ländlichen Raum.
Die beschriebenen Maßnahmen sind ein Auszug aus dem Steueränderungsgesetz 2025, das noch weitere Entlastungen beinhaltet.