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Jetzt bewerben – Antragsfrist für das Denkmalschutz-Sonderprogramm XV endet am 2. Oktober 2026

Seit 2009 sind über die Denkmalschutz-Sonderprogramme rund 580 Millionen Euro in den Erhalt des kulturellen Erbes geflossen. Auch 2026 setzt der Bund dieses Engagement fort: Mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm XV stehen bis zu 50 Millionen Euro zusätzlich für die Sanierung national bedeutsamer Kulturdenkmäler und historischer Orgeln zur Verfügung.

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Cornell Babendererde ruft Kommunen, Kirchengemeinden, Vereine und weitere engagierte Träger dazu auf, jetzt zu prüfen, ob geeignete Projekte vor Ort für eine Förderung infrage kommen. Denn die Zeit drängt: Die Frist endet bereits am 2. Oktober 2026. Bis dahin müssen die Anträge über die zuständigen Landesdenkmalbehörden beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingereicht werden.

„Unsere historischen Gebäude, Kirchen und Orgeln prägen die Identität unserer Städte und Gemeinden. Ihr Erhalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm XV bietet der Bund auch in diesem Jahr eine wichtige Unterstützung für Projekte, die unser kulturelles Erbe für kommende Generationen bewahren“, erklärt Babendererde. „Als Historikerin weiß ich um den besonderen Wert solcher Zeugnisse unserer Vergangenheit. Sie erzählen Geschichte, stiften Identität und machen unsere Städte und Gemeinden unverwechselbar. Es ist mir deshalb ein wichtiges Anliegen, sie zu bewahren und für kommende Generationen zu erhalten.“ Die bei den jüngsten Kommunalwahlen erneut in den Winsener Stadtrat gewählte Abgeordnete will sich auch künftig für den Erhalt des kulturellen Erbes und eine gute Entwicklung der Kommunen vor Ort einsetzen.„Wer ein geeignetes Projekt hat, sollte deshalb jetzt handeln und sich kurzfristig an die zuständige Denkmalschutzbehörde wenden. Gerade für Kommunen, Kirchengemeinden und andere engagierte Träger kann eine solche Förderung eine große Chance sein, dringend notwendige Sanierungen zu ermöglichen.“

Dass Bundesmittel ganz konkret zum Erhalt wertvoller Denkmäler in unserer Region beitragen können, zeigen erfolgreiche Projekte aus dem Landkreis Harburg: Die Wassermühle Karoxbostel wurde bereits 2015 mit 48.000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes unterstützt. Die Kunststätte Bossard in Jesteburg erhielt 2024 460.000 Euro für Sanierungsmaßnahmen.
„Diese Beispiele zeigen, dass sich eine Bewerbung lohnen kann und Bundesförderung vor Ort einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unseres kulturellen Erbes leistet“, so Babendererde. „Die verbleibende Zeit bis zum 2. Oktober ist knapp. Deshalb sollten Interessierte jetzt Kontakt mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde aufnehmen.“

Hintergrund:
Mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes konnten bundesweit bereits mehr als 3.000 national bedeutsame Kulturdenkmäler und historische Orgeln saniert werden. Die geförderten Maßnahmen leisten zugleich einen wichtigen Beitrag für die regionale Wirtschaft: Die Mittel kommen insbesondere mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben zugute.
Der Bund kann sich mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten an einem Vorhaben beteiligen. Voraussetzung ist, dass die Bundesförderung durch weitere Mittel – etwa von Ländern, Kommunen, engagierten Projektträgern oder privaten Dritten – ergänzt wird.