Um Rückmeldungen aus der Praxis zu geplanten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung einzuholen, besuchte die heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Cornell Babendererde in dieser Woche den Leiter der Ausländerabteilung des Landkreises Harburg, Thorsten Völker, sowie die für das allgemeine Ausländerrecht zuständige Mitarbeiterin Michaela Eggers.
Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die im Koalitionsvertrag vereinbarte digitale Work-and-Stay-Agentur, mit der die Verfahren zur Fachkräfteeinwanderung vereinfacht werden sollen, sowie der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen. Zu beiden Themen ist Dr. Babendererde Berichterstatterin ihrer Fraktion im Innenausschuss des Deutschen Bundestages.
Der Abgeordneten war es ein besonderes Anliegen, die Einschätzungen derjenigen einzuholen, die die Gesetze später anwenden müssen: „Gute Gesetzgebung gelingt nur, wenn wir den Praktikern vor Ort zuhören. Deshalb bin ich sehr dankbar für diesen offenen und konstruktiven Austausch“, betonte Babendererde. Dem stimmten Völker und Eggers ausdrücklich zu: „Gute Rechtsetzung motiviert die Mitarbeitenden in den Behörden. Nichts ist schwieriger, als wenn angemessene Entscheidungen durch widersprüchliche gesetzliche Vorgaben verhindert werden.“
Entsprechend begrüßten sie dann auch den Gesetzentwurf zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen ausdrücklich. Künftig sollen Ausländerbehörden bei einem sogenannten „aufenthaltsrechtlichen Gefälle“ der mutmaßlichen Eltern – etwa, wenn der Vater deutscher Staatsbürger ist, die Mutter jedoch nur geduldet wird oder ausreisepflichtig ist – ihre Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung erteilen müssen. Zwar würde dieses Verfahren einen erhöhten Arbeitsaufwand für die Ausländerbehörden mit sich bringen, doch dazu seien Völker und Eggers ausdrücklich bereit: „Wir kennen die Menschen vor Ort und verfügen über Einblicke, die beurkundende Stellen naturgemäß nicht immer haben.“
Dabei gehe es keineswegs nur um formale Fehler bei Beurkundungen. Vielmehr habe sich die missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften für manche Männer zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt, das gravierende Folgen nach sich ziehe. „Der Schaden ist in jeder Form enorm“, erklärte Babendererde. „Aufenthaltstitel für die Mütter, die deutsche Staatsangehörigkeit für die Kinder, erhebliche Kosten für den Staat durch nachfolgende Sozialleistungen – und vieles mehr.“ Zudem werde das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner tatsächlichen Abstammung in eklatanter Weise verletzt. „Das alles müssen wir als Gesetzgeber schnellstmöglich unterbinden.“ Babendererde begrüßte daher die offen bekundete Unterstützung aus der Praxis für dieses Vorhaben und kündigte an, sich für ein Inkrafttreten der Neuregelung zur Jahresmitte einzusetzen.
Deutlich skeptischer äußerten sich Völker und Eggers zu den Plänen der Bundesregierung für eine Work-and-Stay-Agentur. Babendererde schilderte einleitend die Ausgangslage: „Deutschland steht der Fachkräfteeinwanderung grundsätzlich offen gegenüber – das spiegelt sich bislang jedoch nicht in den Verfahren wider.“ Kritisiert würden insbesondere fehlende Planbarkeit, lange Verfahrensdauern, uneinheitliche und teilweise noch analoge Prozesse sowie die Vielzahl beteiligter Behörden, bei denen häufig identische Daten mehrfach angegeben werden müssen. Ziel sei es daher, künftig ein einheitliches Verfahren „aus einem Guss“ zu schaffen. Dieses Anliegen werde von den Mitarbeitenden der Kreisausländerbehörde grundsätzlich unterstützt. Eine mögliche Zentralisierung aufenthaltsrechtlicher Zuständigkeiten – weg von den Kommunen hin zum Bund – lehnten Völker und Eggers jedoch entschieden ab, denn wichtig sei auch in diesem Fall die Vernetzung vor Ort. Aus Sicht der beiden Fachleute sei eine Möglichkeit zur Beschleunigung der Verfahren, wenn alle Ausländerbehörden in Deutschland verpflichtend mit einem einheitlichen Programm und gleichen Arbeitsstrecken ausgestattet werden würden.
Dr. Babendererde sagte abschließend zu, diese Rückmeldung mit nach Berlin zu nehmen und in die weiteren Beratungen einzubringen.