„Ohne CDU/CSU würde es dieses Gesetz nicht geben,“ bringt die heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Cornell Babendererde (Landkreis Harburg) die treibende Rolle ihrer Fraktion bei der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz auf den Punkt. Die Gesetzesinitiative des CSU-geführten Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist eine Reaktion auf die unkontrollierte Ausbreitung des Wolfes in Deutschland und eine besorgniserregende Zunahme von Weidetierrissen. Heute nun verabschiedete der Bundestag die entsprechenden Änderungen mit den Stimmen der Unionsparteien und der SPD, gegen die Stimmen der Grünen und der Linken.
„Das ist eine wichtige Maßnahme, um den Problemen zu begegnen, die mit dem steigenden Wolfsaufkommen, auch bei uns in Niedersachsen, verbunden sind“, begrüßt Babendererde den Gesetzesbeschluss. Grundsätzlich sei die Rückkehr des Wolfes zunächst ein Zeichen erfolgreicher Artenschutzpolitik, so die Abgeordnete. Allerdings gingen damit auch gravierende Gefahren für Weidetiere und Landwirte einher: Im Jahr 2024 seien bundesweit über 4.000 Nutztiere von Wölfen verletzt oder getötet worden. „Zu den finanziellen Schäden aus Tierverlusten und Herdenschutzbemühungen kommen psychische Belastungen hinzu. Darüber hinaus ist die Beweidung der Deiche durch Schafherden von höchster Bedeutung für unseren Hochwasserschutz“, erklärt Dr. Babendererde. Daher sei es wichtig gewesen, das Gesetz noch vor der diesjährigen Weidesaison zu verabschieden.
Niedersachsen hat mit 60 bestätigten Wolfsrudeln und über 600 Tieren bundesweit den höchsten Bestand an Wölfen. Und auch im Landkreis Harburg haben die Wolfssichtungen während der letzten Jahre merkbar zugenommen. „Diese Entwicklung besorgt nicht nur Landwirte. Bürger berichten mir von zunehmender Angst, etwa im Wald spazieren zu gehen oder ihre Kinder im Freien spielen zu lassen.“ Diese Sorgen müsse man ernst nehmen, sagt Babendererde.
Ziel der Gesetzesänderung sei dabei keinesfalls, den Wolf wieder aus Deutschland zu vertreiben. „Wölfe sind eine heimische Tierart und sollen es auch bleiben. Allerdings ist inzwischen ein günstiger Erhaltungszustand erreicht.“ Dem Gesetz vorangegangen war die Herabstufung des Schutzstatus von „besonders geschützt“ zu „geschützt“ in der Berner Konvention. „Durch Bestandsregulierung und Problemwolf-Entnahmen wird die Art nicht gefährdet. Herdenschutz durch Zäune und Hütehunde bleibt Teil der Lösung. Mit dem Gesetz sorgen wir für einen fairen Ausgleich zwischen der Weidetierhaltung und dem Wolfsschutz. Das stärkt auch die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Erhalt des Wolfes in Deutschland. Eine ungebremste Ausbreitung hätte den gegenteiligen Effekt.“
Nun sei es Aufgabe der Länder, die jeweiligen Landesjagdgesetze entsprechend der neuen Gesetzeslage anzupassen und zu konkretisieren. „Entscheidend ist jetzt ein geschlossenes Vorgehen der niedersächsischen Landesregierung, wenn es darum geht, das neue Gesetz auf die Wolfssituation bei uns vor Ort anzuwenden. Dazu gehört zum Beispiel die Entwicklung geeigneter Managementpläne.“ Insbesondere erwartet Babendererde, dass der grüne Koalitionspartner in der derzeitigen SPD-geführten Landesregierung nicht dem Beispiel der grünen Bundestagsfraktion folgt, die gegen das neue Jagdgesetz gestimmt hatte. Einzig auf höhere Herdenschutzmaßnahmen zu setzen ohne eine aktive Bestandskontrolle der Wölfe, wie die Grünen es in ihrem Entschließungsantrag fordern, sei weder auf lange Sicht effektiv noch finanziell zu stemmen. „An dieser Stelle ist es darum besonders wichtig, die ideologische Brille abzunehmen und auf die realen Sorgen der Menschen zu hören.“