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Wichtige Informationen zum neuen Wahlrecht.

Mit dem neuen Wahlrecht bemisst sich die Anzahl der zu verteilenden Direktmandate am Zweitstimmenergebnis der Parteien – man nennt dies „Zweitstimmendeckung“. Weitere Informationen dazu, wie das neue Wahlrecht und die Zweitstimmendeckung funktionieren, finden Sie hier.

Mit der Erststimme wählen Sie weiterhin Ihre Direktkandidatin für den Bundestag. Aber die Zweitstimme entscheidet jetzt darüber, ob Ihre Erststimme auch wirkt.

Wenn Sie also auch im Landkreis Harburg eine starke CDU möchten gilt: Beide Stimmen für die CDU!