Am heutigen Montag ist der Startschuss für das Interessenbekundungsverfahren der zweiten Förderrunde „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gefallen. Dafür stellt der Bund 333 Millionen Euro zur Verfügung. Städte und Gemeinden sowie Landkreise können, sofern sie Eigentümer der jeweiligen Sportstätte sind, bis zum 1. Februar 2027 ihre Projektskizzen digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen.
Die heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Cornell Babendererde begrüßt die Fortsetzung des Förderprogramms und appelliert an die Kommunen, die Gelegenheit zu nutzen. „Deutschland wird auch in den kommenden Jahren Gastgeber bedeutender Sportgroßveranstaltungen sein. Mit der Handball-Weltmeisterschaft 2027 und der UEFA Women’s EURO 2029 stehen sportliche Höhepunkte bevor, bei denen Menschen im ganzen Land mit ihren Mannschaften mitfiebern werden. Doch die Grundlage für sportliche Erfolge wird nicht erst bei internationalen Turnieren gelegt, sondern vor Ort: auf dem Fußballplatz, in der Turnhalle, auf der Leichtathletikanlage und im Schwimmbad.“
Viele kommunale Sportstätten seien jedoch dringend sanierungsbedürftig, erläutert Babendererde. Als stellvertretende Bürgermeisterin von Winsen (Luhe) kenne sie die Herausforderungen, vor denen Städte und Gemeinden bei der Unterhaltung ihrer Sportinfrastruktur stünden. „Sanierungsbedürftige Hallen, marode Dächer, defekte Sanitäranlagen und veraltete Sportanlagen schränken die Möglichkeiten für Vereine, Schulen und den Breitensport ein. Wir brauchen moderne, nachhaltige und barrierefreie Sportstätten, die allen Menschen den Zugang zu Sport und Bewegung ermöglichen.“
Besonders besorgt zeigt sich die Bundestagsabgeordnete mit Blick auf die Schwimmbäder. „Dass Kinder schwimmen lernen, darf keine Frage des Wohnorts sein. Wenn Schwimmbäder geschlossen werden müssen oder dringend notwendige Sanierungen ausbleiben, erschwert das vielen Kindern den Zugang zum Schwimmunterricht.“ Deshalb sei es wichtig, dass der Bund die Kommunen bei der Modernisierung ihrer Sportstätten durch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ unterstützt. Der Deutsche Bundestag hat dafür im Bundeshaushalt 2026 insgesamt 583 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt. Davon entfielen bereits 250 Millionen Euro auf einen gesonderten Förderaufruf für die Sanierung von Schwimmbädern. Für die jetzt gestartete zweite Förderrunde stehen weitere 333 Millionen Euro zur Verfügung.
Dass sich eine Bewerbung lohnen kann, zeigen bereits geförderte Projekte aus dem Landkreis Harburg: Im April dieses Jahres erhielten die Sanierung des Sportplatzes am Schulzentrum Meckelfeld und die energetische Sanierung des Freibades in Jesteburg eine Förderzusage des Bundes.
Die Bundestagsabgeordnete ermutigt deshalb die Kommunen im Landkreis Harburg, ihre Sanierungsvorhaben zu prüfen und die Fördermöglichkeiten des Bundes zu nutzen.
Babendererde weist zugleich auf eine wichtige Besonderheit des Verfahrens hin: „Kommunen, die sich bereits in einer früheren Förderrunde beworben haben, sollten genau prüfen, ob sie ihr Projekt erneut einreichen möchten. Bereits für die erste Förderrunde SKS oder den gesonderten Förderaufruf für Schwimmbäder eingereichte Projektskizzen können aufgrund des Wechsels vom Förderportal easy-Online zur Förderzentrale Deutschland nicht formlos erneut eingereicht werden.“
Der vollständige Projektaufruf, die Förderbedingungen und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren sind unter www.bbsr.bund.de/SKS2026 abrufbar.
Die wichtigsten Förderkonditionen im Überblick:
• Mindestförderung: 250.000 Euro
• Maximale Förderung: 8 Millionen Euro
• Förderquote: bis zu 45 Prozent, bei Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent
• Einreichungsfrist für Projektskizzen: 1. Februar 2027
• Antragsberechtigt: Städte, Gemeinden und Landkreise, sofern sie Eigentümer der Sportstätte sind
Eine Weiterleitung der Fördermittel an Dritte, beispielsweise an Sportvereine, ist möglich.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.